Pressemitteilungen:
Energieprämie 2003 wird am 16. Oktober eingestellt.
Zum 16. Oktober 2003 stellt das niederländische Ministerium
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (VROM) die diesjährige Energieprämienregelung
(EPR) ein. Dabei
handelt es sich um eine Energieprämien-Subventionsregelung für Geräte und Einrichtungen.
Aufgrund der vielen Anträge ist der Etat für 2003 mittlerweile nahezu aufgebraucht,
und aufgrund der Einsparungen wird es im Jahre 2004 keine Energieprämienregelung
in der heutigen Form mehr geben.
Wie sieht die Energieprämienregelung für das Jahr 2004
aus?
Die Regierung möchte an der Energieprämienregelung des Jahres 2004
erhebliche Einsparungen vornehmen. Deshalb wird erwartet, daß es im Jahre 2004
keine Energieprämienregelung in der heutigen Form geben wird. Wieviel Geld im
nächsten Jahr tatsächlich zur Verfügung stehen soll, wird erst dann klar, nachdem
die 2. Kammer sich über die Einsparungen beraten hat, und zwar ab dem 11. November
im Rahmen der Aussprache über das Budget des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau. Im Frühjahr 2004 wird dann entschieden, wie die veranschlagten
Gelder eingesetzt werden sollen.
Die EPR- und EPA-Regelungen im Jahre 2004
Wie sich herausgestellt hat, war es im 2004er Etat nicht möglich, das
EPR-Budget aus den Einsparungen herauszuhalten. Diese Regelung ist immer noch
sehr erfolgreich, wie sich an der frühzeitigen Erschöpfung des 2003er Budgets
ablesen läßt. Leider hat es die finanzielle Aufgabenstellung, die es zu erfüllen
galt, nicht erlaubt, das Budget aufrechtzuerhalten. Das heißt, daß die EPR in
seiner heutigen Form im Jahre 2004 nicht zurückkehren wird. Derzeit wird
überlegt, welche Alternativen es gibt, um beim verfügbaren Etat für das Jahr
2004 die angestrebten Energie-Einsparungen und CO2-Ausstoßverringerung im Gebäudebereich
zu realisieren. EPA steht dabei als Instrument an vorderster Stelle. Ein wichtiges
Argument dabei ist die Durchführung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden. Sobald weitere Einzelheiten zum Einsatz des verbleibenden EPR-Budgets
vorliegen, werden Sie selbstverständlich informiert.
Bis wann kann man noch eine Prämie bekommen?
Nach Einstellung der Regelung am 16. Oktober erhält man nur dann noch
eine Energieprämie für Geräte und Einrichtungen, wenn die nachstehenden Bedingungen
erfüllt sind:
- Das Gerät oder die Einrichtung muß vor dem 16. Oktober 2003 gekauft sein.
Dies bedeutet, daß der Kaufvertrag / die Auftragserteilung nachweislich
vor dem 15. Oktober 2003 abgeschlossen sein muß.
- Das Gerät oder die Einrichtung muß innerhalb von 13 Wochen nach dem 16.
Oktober 2003 an/in der Wohnung installiert bzw. montiert und in Betrieb
sein, d.h. spätestens am 15. Januar 2004.
- Für das Gerät oder die Einrichtung muß das Antragsformular für die Energieprämie
des Jahres 2003 innerhalb von 13 Wochen nach dem 16. Oktober und spätestens
am 15. Januar 2004 eingereicht worden sein.
Für Geräte und Einrichtungen, die vor dem Einstellungsdatum
(d.h. vor dem 16. Oktober) erworben und in Betrieb gestellt werden, gilt der
normale 13-Wochen-Einreichungsfrist für den Antrag. Diese 13-Wochenfrist beginnt
zu laufen ab dem Inbetriebnahmedatum des Gerätes oder der Einrichtung.
| WENN:
Kaufvertrag / Auftragserteilung fällt innerhalb des Zeitraumes:
|
SOWIE:
Inbetriebnahme/Lieferung erfolgt:
|
DANN:
muß der Prämienantrag spätestens eingereicht werden:
|
| 1. Jan. 2003 – 15.
Okt. 2003 |
spätestens am 15. Oktober
2003 |
innerhalb von 13 Wochen
nach Inbetriebnahme |
| 1. Jan. 2003 – 15.
Okt. 2003 |
16. Oktober 2003 –
15. Januar 2004
|
am 15. Januar 2004 |
| 1. Jan. 2003 – 15.
Okt. 2003 |
Nach dem 15. Januar 2004 |
Anrecht auf Energieprämie
2003 erlöschen |
| 16. Okt. 2003 oder später |
Anrecht auf Energieprämie
2003 erloschen |
In Kyoto wurde vereinbart, daß die Niederlande den Ausstoß an Treibhausgasen
im Jahre 2010 im Vergleich zum Jahre 1990 um 6 Prozentpunkte reduzieren werden.
De Energieprämienregelung (EPR) hat hierzu in den vergangenen Jahren einen wichtigen
Beitrag geliefert. Die Regierung hat in der sgn. Hauptlinienvereinbarung angegeben,
daß sie weiterhin die Realisierung der Kyoto-Zielsetzungen anstrebe. Für den
Wohnungsbau bleibt die EPA-Regelung einstweilen das wichtigste Instrument. Sollte
das Subventionsbudget 2004 nicht ausgeschöpft werden, wird prinzipiell zuerst
die Stimulation des EPA anvisiert.
Weitere Informationen finden Sie auf www.vrom.nl/energiepremie.
Weitere Fragen? Rufen Sie an: 0900-1719 (€0,15/Min.).
Quelle: Regierung/Novem, 16.09.2003
|