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Energieprämie 2003 wird am 16. Oktober eingestellt.

Zum 16. Oktober 2003 stellt das niederländische Ministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (VROM) die diesjährige Energieprämienregelung (EPR) ein.Dabei handelt es sich um eine Energieprämien-Subventionsregelung für Geräte und Einrichtungen. Aufgrund der vielen Anträge ist der Etat für 2003 mittlerweile nahezu aufgebraucht, und aufgrund der Einsparungen wird es im Jahre 2004 keine Energieprämienregelung in der heutigen Form mehr geben.

Wie sieht die Energieprämienregelung für das Jahr 2004 aus?
Die Regierung möchte an der Energieprämienregelung des Jahres 2004 erhebliche Einsparungen vornehmen. Deshalb wird erwartet, daß es im Jahre 2004 keine Energieprämienregelung in der heutigen Form geben wird. Wieviel Geld im nächsten Jahr tatsächlich zur Verfügung stehen soll, wird erst dann klar, nachdem die 2. Kammer sich über die Einsparungen beraten hat, und zwar ab dem 11. November im Rahmen der Aussprache über das Budget des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Im Frühjahr 2004 wird dann entschieden, wie die veranschlagten Gelder eingesetzt werden sollen.

Die EPR- und EPA-Regelungen im Jahre 2004
Wie sich herausgestellt hat, war es im 2004er Etat nicht möglich, das EPR-Budget aus den Einsparungen herauszuhalten. Diese Regelung ist immer noch sehr erfolgreich, wie sich an der frühzeitigen Erschöpfung des 2003er Budgets ablesen läßt. Leider hat es die finanzielle Aufgabenstellung, die es zu erfüllen galt, nicht erlaubt, das Budget aufrechtzuerhalten. Das heißt, daß die EPR in seiner heutigen Form im Jahre 2004 nicht zurückkehren wird. Derzeit wird überlegt, welche Alternativen es gibt, um beim verfügbaren Etat für das Jahr 2004 die angestrebten Energie-Einsparungen und CO2-Ausstoßverringerung im Gebäudebereich zu realisieren. EPA steht dabei als Instrument an vorderster Stelle. Ein wichtiges Argument dabei ist die Durchführung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sobald weitere Einzelheiten zum Einsatz des verbleibenden EPR-Budgets vorliegen, werden Sie selbstverständlich informiert.

Bis wann kann man noch eine Prämie bekommen?
Nach Einstellung der Regelung am 16. Oktober erhält man nur dann noch eine Energieprämie für Geräte und Einrichtungen, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Gerät oder die Einrichtung muß vor dem 16. Oktober 2003 gekauft sein. Dies bedeutet, daß der Kaufvertrag / die Auftragserteilung nachweislich vor dem 15. Oktober 2003 abgeschlossen sein muß.
  • Das Gerät oder die Einrichtung muß innerhalb von 13 Wochen nach dem 16. Oktober 2003 an/in der Wohnung installiert bzw. montiert und in Betrieb sein, d.h. spätestens am 15. Januar 2004.
  • Für das Gerät oder die Einrichtung muß das Antragsformular für die Energieprämie des Jahres 2003 innerhalb von 13 Wochen nach dem 16. Oktober und spätestens am 15. Januar 2004 eingereicht worden sein.

Für Geräte und Einrichtungen, die vor dem Einstellungsdatum (d.h. vor dem 16. Oktober) erworben und in Betrieb gestellt werden, gilt der normale 13-Wochen-Einreichungsfrist für den Antrag. Diese 13-Wochenfrist beginnt zu laufen ab dem Inbetriebnahmedatum des Gerätes oder der Einrichtung.

WENN:


Kaufvertrag / Auftragserteilung fällt innerhalb des Zeitraumes:

SOWIE:


Inbetriebnahme/Lieferung erfolgt:

DANN:


muß der Prämienantrag spätestens eingereicht werden:

1. Jan. 2003 – 15. Okt. 2003

spätestens am 15. Oktober 2003

innerhalb von 13 Wochen nach Inbetriebnahme

1. Jan. 2003 – 15. Okt. 2003

16. Oktober 2003 –
15. Januar 2004

am 15. Januar 2004

1. Jan. 2003 – 15. Okt. 2003

Nach dem 15. Januar 2004

Anrecht auf Energieprämie 2003 erlöschen

16. Okt. 2003 oder später

Anrecht auf Energieprämie 2003 erloschen


In Kyoto wurde vereinbart, daß die Niederlande den Ausstoß an Treibhausgasen im Jahre 2010 im Vergleich zum Jahre 1990 um 6 Prozentpunkte reduzieren werden. De Energieprämienregelung (EPR) hat hierzu in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag geliefert. Die Regierung hat in der sgn. Hauptlinienvereinbarung angegeben, daß sie weiterhin die Realisierung der Kyoto-Zielsetzungen anstrebe. Für den Wohnungsbau bleibt die EPA-Regelung einstweilen das wichtigste Instrument. Sollte das Subventionsbudget 2004 nicht ausgeschöpft werden, wird prinzipiell zuerst die Stimulation des EPA anvisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf www.vrom.nl/energiepremie.

Weitere Fragen? Rufen Sie an: 0900-1719 (€0,15/Min.).

Quelle: Regierung/Novem, 16.09.2003

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